15. Januar 2026 - Verkehr in der Bahnhofstraße
mit MdL Dr. Markus Büchler
Station 1: Bahnhofsgebäude, Warteraum
Erster Eindruck: ein Schandfleck. Im Warteraum stinkt es, immerhin ist gekehrt. Lädt nicht gerade zum Aufenthalt ein.
Die DB hat ihre Bahnhöfe verwahrlosen lassen, wir haben das Glück, dass unser Bahnhof in Gemeindehand ist – was ihn aber nicht vor der Verwahrlosung bewahrt hat.
Der Eingang von vorne ist nicht barrierefrei – von hinten gibt es ebenfalls eine Stufe. An der rückwärtigen Fassade bröckelt der Putz.
TIPP: Den Bahnhof unbedingt in eigener Hand behalten, nicht verkaufen, auch wenn es zukünftig Anfragen geben sollte (z.B. vom MVV, die ihn in ein Mobilitätskonzept integrieren wollen).
Vorschläge und Wünsche von den Teilnehmer*innen:
Eine offenere Gemeinde, was Veranstaltungen im Bahnhof angeht.
- Bessere Bedingungen bei Veranstaltungen (Wasserversorgung).
- Idee: Café für ältere Menschen
- Sponsoring? Es gibt viele wohlhabende Menschen im Ort.
- Gastronom, der investiert?
- Es sollte natürlich keine Konkurrenz fürs Tati entstehen.
Ecke Bahnhof/Edeka:
Die Straße ist eine Gemeindestraße, die Gemeinde hat also relativ freie Hand bei der Gestaltung,
Es ist ihr z.B. freigestellt, einen Zebrastreifen anzuordnen.
Es herrscht eine unübersichtliche Situation, es ist ein von Kindern und Senior*innen frequentierter Weg. Die Regelung, dass bestimmte Zahlenwerte beim Fußgängerverkehr einzuhalten sind, wurde abgeschafft.
TIPP: Nach Meinung von Dr. Markus Büchler kann man hier durchaus 2 Zebrastreifen prüfen lassen! NEU in der Straßenverkehrsordnung: Vor Zebrastreifen ist Tempo 30 anzuordnen.
Station 2: Kreuzung Bahnhofstraße / Ammerseestraße (Kriegerdenkmal)
Hier trifft eine Gemeindestraße auf eine Staatsstraße (St 2349). Dafür ist (wie auch für Kreis- und Bundesstraßen) das Landratsamt zuständig (nicht der Kreistag, sondern das staatliche Landsratsamt, die untere Verkehrsbehörde). Die geltende Straßenverkehrsordnung ist genau die selbe wie die für die Gemeindestraßen: Verkehrszeichen dürfen nur dort aufgestellt werden, wo sie absolut notwendig sind.
Gründe für Tempo 30:
- Überschreitung der Lärmgrenzwerte (diese sind allerdings sehr hoch!).
- Sicherheit! Nach der StVO muss an diesen Stellen erst mehrfach etwas passiert sein! Wenn also der Wunsch nach Tempo 30 besteht, wird geprüft, ob eine sog. „qualifizierte Gefahrenlage“ vorliegt. Die Polizei muss das prüfen und dazu Stellung nehmen und wenn noch nicht ausreichend viel passiert ist, wird nicht gehandelt.
Es gibt jedoch Neuerungen in der StVO!
- Man kann 30 auf Staatsstraßen anordnen, wenn die Straße ein „hoch frequentierter Schulweg“ ist. Verkehrsminister Hermann arbeitet gerade noch aus, was „hochfrequentiert“ bedeutet ... (ist noch nicht fertig) → Tempo 30 wäre dann zeitlich begrenzt möglich (von 7-17 Uhr oder so). Die Gemeinde kann das Landratsamt bitten, das zu prüfen.
- Die Einführung von Zebrastreifen wird erleichtert. Das ist möglich, wenn ein „erhöhter Querungsbedarf“ besteht (Schulweg, Geschäfte, vor Kindergarten).
- Wenn mehrere Abschnitte mit Tempo 30 nacheinander folgen, sind bis zu 500m lange Lücken zu schließen. (Dr. Markus Büchler nennt es: „Tempo 30 durch die Hintertür.“ ;-) ) Das ist Bundesrecht.
Ein weiterer Ansatz:
Nach §45, 1.7 kann eine Kommune ausreichend Raum für Fußgänger*innen und Radfahrende schaffen zum Zwecke der städtebaulichen Entwicklung.
ISEK Gauting:
Zur Sicherheitsphilosophie bei Straßen: leider geht es immer noch nach dem Unfallhäufigkeitsprinzip. Das heisst: erst wenn jemand zu Schaden gekommen ist wird die Stelle entschärft. Dies steht in Kontrast zum proaktiven Vorgehen welches beispielsweise bei der Automobilentwicklung gefordert ist und ist eigentlich nicht mehr zeitgemäss.
Sparkasse / Frauenkirche:
Hier könnte durchaus ein Zebrastreifen hin (weil Geschäfte beidseits).
Einwurf und Frage einer Teilnehmerin:
In der Schrimpfstraße wurde Tempo 30 wieder gestrichen, das Argument waren wohl die Busse. Laut Dr. Markus Büchler ist das KEIN Argument!
Vor dem Rathaus
Überweg ist wahrscheinlich zu nahe an der Hauptplatz-Ampel für einen Zebrastreifen.
Station 3: Schulstraße
Konzept Schul-Straße: die Straße wird von 7-8 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt (so praktiziert z.B. in Frankreich, Spanien, Italien).
Auch in Wien wurden „Bussi-Baba“-Haltebuchten (Kiss&Ride-Plätze) eingerichtet (das ist die Voraussetzung, dieses Angebot muss funktionieren!). Es braucht in so einer Bucht ausreichend Platz für 4-6 Autos und der Fußweg zur Schule muss ab da frei von motorisiertem Verkehr sein.
Besteht die Möglichkeit, die Schulstraße zur einer Einbahnstraße zu machen und die Haltebucht direkt vor der Schule einzurichten? Dann würde das gefährliche Wenden vor der Schule entfallen. (Ist das machbar, wenn dann der ganze Verkehr auf die Starnberger Straße fließt?)
Diese Einbahnstraße sollte in der Gegenrichtung für den Fahrradverkehr freigegeben werden.
Frage: Warum denn keine der Gautinger Einbahnstraßen für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben ist ?
Antwort: Die Freigabe für den Radverkehr in beide Richtungen ist mittlerweile weit verbreitet und üblich. Für die Gautinger Einbahnstraßen liegt der Sachverhalt zur Prüfung bei der Verwaltung.
Ampelschaltungen (Hauptplatz) sind das Thema des Staatlichen Bauamtes Weilheim, man kann eine Prüfung verlangen.
FAZIT: Es gibt einige Handlungsmöglichkeiten zum Thema Verkehr um die Bahnhofstraße. Selbst mit begrenzten (Finanz-)Mitteln kann was gemacht werden um a) den Verkehr besser zu organisieren und b) mehr Aufenthaltsqualität zu bekommen.